Wenn einzelne Maschinen oder Anlagen im Produktionsprozess zusammenwirken, muss geprüft werden, ob es sich um eine „Gesamtheit von Maschinen“ im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt. Wird dies festgestellt, muss diese neue sicherheitstechnische Einheit einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden.
Handelt es sich nicht um eine Gesamtheit von Maschinen, muss der Betreiber die Anforderungen erfüllen, die aus der Schnittstellenbetrachtung der Einzelmaschinen resultieren.
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Weg durch den Entscheidungsbaum und helfen Ihnen, die normativ und gesetzlich richtigen Entscheidungen zu treffen.
Am Ende eines Beratungsprozesses erhalten Sie ein Dokument, das den Entscheidungsprozess und dessen Ergebnis festhält.
Ihre Vorteile
- Erfahrene Spezialisten für Maschinensicherheit unterstützen Sie dabei, die Gesamtheit von Maschinen sicher zu bewerten.
- Sie profitieren von einer Bewertung, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und haben Rechtsicherheit, ob es sich um eine „Gesamtheit von Maschinen“ nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie handelt.
Unsere Leistungen
- Überprüfung von zusammenwirkenden Maschinen auf Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie.
- Dokumentation über die Beurteilung auf Gesamtheit von Maschinen.
- Unterstützung bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens.