Im Einsatz für Ihre Betriebssicherheit
Maschinenbetreiber tragen eine hohe Verantwortung, denn sie müssen einen ausreichenden Schutz der Mitarbeiter vor möglichen Gefährdungen garantieren. Als Betreiber von Maschinen und Anlagen sind Sie verpflichtet, aktuelle gesetzliche Anforderungen der Maschinensicherheit einzuhalten.
Die Beachtung der Gesetzgebungen beginnt bei der Beschaffung von Maschinen und umfasst sodann alle Lebensphasen einer Maschine. Unsere Sicherheitsexperten stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite.
Zielgerichtet und konsequent
Betreiber sind bereits ab der Beschaffung von Arbeitsmitteln in der Pflicht, Arbeitsschutz und Maschinensicherheit zu garantieren. In Deutschland fordert dies die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). So müssen neue Maschinen und Bestandsmaschinen einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden.
Wird eine Maschine umgebaut, umgerüstet oder verkettet, ist der Betreiber verpflichtet, die Auswirkungen der Änderungen zu analysieren und zu bewerten – nur so kann sichergestellt werden, dass
die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen eingehalten sind.
Wir unterstützen Sie in jeder Lebensphase der Maschine: Wir überprüfen und dokumentieren für Sie den Sicherheitsstatus Ihres Maschinenparks, führen Gefährdungsbeurteilungen und Prüfungen durch, unterstützen Sie bei Umbauten und begleiten Sie bei Bedarf bis zur CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine.
Ihr Mehrwert
Mit den EUCHNER Safety Services sind Sie in Sachen Betriebssicherheitsverordnung stets auf dem aktuellen Stand. Bestehende und potenzielle Gefährdungen werden ausgeschlossen – Sie arbeiten und produzieren stets gesetzeskonform.