Stand: September 2023
Präambel
Die EUCHNER GmbH + Co. KG und alle ihre Gesellschaften, deren Geschäftsleitung direkt oder indirekt EUCHNER untersteht (nachfolgend alle zusammen als „EUCHNER“ bezeichnet), haben sich zu
Ehrlichkeit und Integrität in all ihren Geschäftsabläufen gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und anderen Parteien verpflichtet.
EUCHNER verpflichtet alle seine Lieferanten, in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit die Grundsätze von Fairness, Ehrlichkeit, Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein (nachstehend als „Verhaltenskodex“ bezeichnet) einzuhalten.
Anwendungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten, Berater, Verkäufer, Makler, Kaufleute, Händler, Vertragspartner, Agenten und andere Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, die mit EUCHNER
weltweit zusammenarbeiten (nachstehend als „Lieferanten“ bezeichnet). EUCHNER hat für den Verhaltenskodex für Lieferanten eine unbestimmte Laufzeit geplant, dennoch behält sich EUCHNER vor, diese Richtlinie jederzeit und auf jede Weise aus begründetem Anlass oder unbegründet zu ändern oder zu beenden.
Compliance
Alle Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartner sind aufgefordert, Verstöße gegenüber dieser Leitlinie an den externen Compliance-Beauftragten des Unternehmens zu melden.
Dieser ist zu erreichen unter
compliance@euchner.info
bzw. postalisch
Compliance
c/o EUCHNER GmbH + Co. KG
Postfach 10 01 52
D-70771 Leinfelden-Echterdingen
Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten
Der Lieferant erkennt an und stimmt zu, dass er den Verhaltenskodex einhalten wird, welcher ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und EUCHNER darstellt.
Leitlinien
Der Lieferant hält folgende Leitlinien ein:
I. Nachhaltigkeit in der Lieferkette
Ethisches Verhalten und Nachhaltigkeit im Sinne von rechtlicher, ökonomischer und sozialer Verantwortung sind wesentliche Bestandteile von EUCHNER. Dazu gehören auch langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften und das gesetzeskonforme Verhalten der Lieferanten. EUCHNER bezieht bei Lieferanten Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen, um mit seinen Produkten den nachhaltigen Erfolg sowohl des Unternehmens als auch seiner Kunden zu sichern. Die Richtlinie für Nachhaltigkeit gilt weltweit für alle Lieferanten. Von seinen Lieferanten erwartet EUCHNER die in diesem Kodex festgelegten Prinzipien in ihren Unternehmen umzusetzen. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten, die Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Grundsätze in der eigenen Lieferkette zu überprüfen.
Die in der Richtlinie für Nachhaltigkeit aufgeführten Grundsätze orientieren sich am Inhalt folgender Konventionen und Standards:
- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
- Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)
- SA8000 (Standard für sozial verantwortliche Unternehmensführung)
II. Geschäftsethik
- Einhaltung von Gesetzesvorschriften und Offenlegung von Informationen
Von den Lieferanten erwarten wir, jeweils anwendbare Gesetzesvorschriften einzuhalten, die Menschenrechte zu respektieren und insbesondere die Würde des Menschen zu wahren.
Dazu stellt der Lieferant alle relevanten Geschäftsunterlagen sowie Aufzeichnungen zur Verfügung. Diese beinhalten die Daten, Prüfbescheinigungen und sonstigen Dokumente, die zur finanziellen und nicht-finanziellen Berichtserstattung nach geltenden Vorschriften und zur Erfüllung von Offenlegungspflichten notwendig sind. - Korruptionsverbot
EUCHNER toleriert von seinen Lieferanten keine Form von Korruption, wie Bestechung, Gewährung oder Annahme von unrechtmäßigen Vorteilen. Verboten sind insbesondere die Ausrichtung (aktive Bestechung, Vorteilsgewährung) und die Annahme (passive Bestechung, Vorteilsannahme) von Zuwendungen, die den Zweck haben, einen widerrechtlichen Vorteil zu erlangen. - Fairer Wettbewerb
EUCHNER erwartet, dass seine Lieferanten die internationalen und nationalen Gesetze zur Wahrung des fairen Wettbewerbs einhalten. Hierzu gehören die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb und die Kartellgesetze. Absprachen mit Konkurrenten über Preise, Verkaufskonditionen, Mengenbeschränkungen, Gebietsaufteilungen oder über Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen sind strengstens verboten. - Geistiges Eigentum
Die Lieferanten schützen das geistige Eigentum von EUCHNER wie zum Beispiel Patente, Marken, Urheberrechte, und respektieren das geistige Eigentum Dritter. Die Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass die an EUCHNER gelieferten Produkte das geistige Eigentum Dritter nicht verletzen. - Produktsicherheit
Produkte und Dienstleistungen von EUCHNER sowie die von seinen Lieferanten bezogenen Produkte gefährden weder Mensch noch Umwelt und erfüllen die vereinbarten beziehungsweise gesetzlich vorgeschriebenen Normen bezüglich Produktsicherheit. Die Lieferanten sind verpflichtet, Angaben zum sicheren Gebrauch klar zu kommunizieren. - Finanzielle Verantwortung
EUCHNER verpflichtet seine Lieferanten zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung gegenüber deren Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit sowie den Regulierungsbehörden. Die in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen angefertigten Informationen müssen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß sein. - Datenschutz und Datensicherheit
EUCHNER legt großen Wert auf den Schutz persönlicher Daten und Privatsphäre. Entsprechend geltende Gesetze werden ebenso vom Lieferant befolgt und eingehalten. - Interessenkonflikte
EUCHNER lehnt Geschäftsentscheidungen aufgrund von persönlichen Interessen strikt ab. Die Entscheidungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Lieferanten sollen auf sachlicher Basis getroffen werden. Dadurch werden Situationen vermieden, in denen persönliche oder finanzielle Interessenkonflikte entstehen können, wie zum Beispiel das Bereitstellen oder Annehmen von Geschenken.
III. Achtung der Menschenrechte
- Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit
EUCHNER duldet keine Zwangs- und Kinderarbeit, weder bei sich noch bei seinen Lieferanten. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung nach Maßgabe der jeweils geltenden staatlichen Regelungen ist von den Lieferanten einzuhalten. Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, gelangen die Kernarbeitsnormen der ILO zur Anwendung. - Diversität, Gleichberechtigung, Inklusion, Verbot von Diskriminierung und Belästigung
EUCHNER toleriert keine Diskriminierung und erwartet von seinen Lieferanten, dass sie jegliche Art von physischer und psychischer Härte, sexueller und persönlicher Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstands, der Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung etc. in ihrer Organisation untersagen. Dies gilt auch im Rahmen der ethischen Rekrutierung, so dass gewährleistet wird, dass eine Einstellung nur anhand der Qualifikation der Bewerbenden stattfindet.
Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, gelangen die Kernarbeitsnormen der ILO zur Anwendung. - Rechte von indigenen Völkern sowie Land-, Wald- und Wasserrechte
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie die Land-, Wald- und Wasserrechte sowie die Kultur, Bräuche und Religion indigener Bevölkerungen achten. EUCHNER verpflichtet seine Lieferanten, keine Person unrechtmäßig ihrer Lebensgrundlage zu berauben, weder direkt noch indirekt. - Verbot von Disziplinarstrafen
EUCHNER verlangt von seinen Lieferanten, Mitarbeitende in keiner Form physisch oder psychisch zu bestrafen. Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder intern Bestimmungen verstoßen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Compliancefall sich als begründet oder nicht begründet herausstellt.
IV. Arbeitsbedingungen
- Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Das oberste Ziel von EUCHNER ist die Gesundheit am Arbeitsplatz. Von Lieferanten wird erwartet, die Arbeitssicherheitsvorschriften an ihren Standorten einzuhalten. - Existenzsichernde Löhne
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden bewusst sind und dass deren Vergütung und Arbeitszeit fair und angemessen sind. Der Lieferant gewährt seinen Mitarbeitenden die ihnen per Gesetz oder Vertrag zustehenden Sozialleistungen. - Arbeitszeiten
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass für deren Mitarbeitende die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit eingehalten wird. - Vereinigungsfreiheit
EUCHNER erwartet, dass seine Lieferanten eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in einem Land aus politischen Gründen keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Lieferant unabhängige
Zusammenschlüsse in einer anderen Form ermöglichen. Beschäftigte, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, dürfen nicht diskriminiert werden. Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, gelangen die Kernarbeitsnormen der ILO zur Anwendung.
V. Einhaltung von Umweltstandards
- Umweltgesetzgebung
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze einhalten. - Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die notwendigen Ressourcen, insbesondere Materialien, Energie und natürliche Ressourcen, effektiv nutzen und die Umweltauswirkungen minimieren. Hierzu gilt auch die stetige Reduzierung des Abfalls und dessen fachgerechte Entsorgung. Wann immer möglich soll auf die Verwendung von erneuerbarer Energien zurückgegriffen werden. Vom Lieferant wird eine Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen erwartet. Die Lieferanten schließen ihre Logistik-/Transportprozesse ebenfalls mit in Ihre Bemühungen ein. - Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung
Die Lieferanten von EUCHNER unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, ist auszuschließen. - Vermeiden von gefährlichen Substanzen
Substanzen, deren Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, sind zu vermeiden. Die Lieferanten von EUCHNER unterhalten ein Gefahrenstoffmanagement, welches den sicheren Gebrauch und Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherstellt. Ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement, welches auf dem Minimalprinzip basiert, wird von unseren Zulieferern gelebt. - Umweltverträgliche Produkte
Die Lieferanten von EUCHNER achten bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich möglichst für eine Wiederverwendung, Rezyklierung oder gefahrlose Entsorgung eignen. Die an EUCHNER gelieferten Produkte enthalten keine besorgniserregenden Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen. Gegebenenfalls sind betroffene Inhaltsstoffe an EUCHNER vorgängig zu melden. Materialien oder Zukaufteile, die nicht den RoHSVorgaben entsprechen, sind vom Lieferanten in Absprache mit EUCHNER zu substituieren. - Unterlieferanten
Die Lieferanten von EUCHNER sind angehalten, mit ihren Unterauftragnehmern gleichwertige Regelungen zu vereinbaren.
VI. Umsetzung
- Überwachung und Nachweispflicht
Der Lieferant hat auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen.
EUCHNER hat das Recht, die Umsetzung dieses Kodex anlässlich von Lieferanten- Audits / Besuchen zu kontrollieren. - Nichterfüllung
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen vorstehende Pflichten kann zu einer Beendigung des Lieferverhältnisses führen, gegebenenfalls auch außerordentlich und fristlos. Weitere Ansprüche von EUCHNER bleiben unberührt.